{"id":60,"date":"2017-02-03T18:14:38","date_gmt":"2017-02-03T17:14:38","guid":{"rendered":"http:\/\/fv-lutheriden-bibliothek.de\/web\/?page_id=60"},"modified":"2017-02-11T16:47:07","modified_gmt":"2017-02-11T15:47:07","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/fv-lutheriden-bibliothek.de\/web\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>\u00a7 1 NAME UND SITZ<\/strong><\/p>\n<div class=\"page\" title=\"Page 1\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<ol>\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;F\u00f6rderverein Lutheriden-Bibliothek e.V.&#8220;. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.<\/li>\n<li>Sitz des Vereins und Gerichtsstand ist Zeitz.<\/li>\n<\/ol>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p><strong>\u00a7 2 VEREINSZWECK<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung der Kunst und Kultur, verwirklicht insbesondere durch die<br \/>\na) Pflege des Bestandes der Lutheriden-Bibliothek, die Eigentum der Lutheriden-Vereinigung e.V. ist;<br \/>\nb) Finanzierung notwendiger Restaurierungen;<br \/>\nc) Einrichtung von Buchpatenschaften;<br \/>\nd) Antiquarische Zuk\u00e4ufe;<br \/>\ne) Erg\u00e4nzungen durch Kauf von Neuerscheinungen;<br \/>\nf) \u00dcbernahme bzw. Teil\u00fcbernahme der Personalkosten einer Kraft, die die Lutheriden-Bibliothek betreut;<br \/>\ng) Kontaktpflege zu gleichartigen Einrichtungen;<br \/>\nh) \u00d6ffentlichkeitsarbeit<\/li>\n<li>Der Bestand der Lutheriden-Bibliothek ist \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 3 GEMEINN\u00dcTZIGKEIT<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinn des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden.<\/li>\n<li>Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.<\/li>\n<li>Bei seinem Ausscheiden hat ein Mitglied keinen Anspruch auf Auszahlung eines Anteils am Vereinsverm\u00f6gen oder auf eine R\u00fcckzahlung seiner geleisteten Beitr\u00e4ge.<\/li>\n<li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<div class=\"page\" title=\"Page 2\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p><strong>\u00a7 4 DAS GESCH\u00c4FTSJAHR<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 5 MITGLIEDSCHAFT<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Dem Verein geh\u00f6ren an:<br \/>\n&#8211; Aktive Mitglieder<br \/>\n&#8211; F\u00f6rdernde Mitglieder<br \/>\n&#8211; Kooptierte Mitglieder<br \/>\n&#8211; Ehren-Mitglieder<\/li>\n<li>Aktive Mitglieder k\u00f6nnen nat\u00fcrliche Personen werden, die den Zwecken des Vereins nahe stehen und die durch ihre Mitarbeit den Verein unterst\u00fctzen wollen.<\/li>\n<li>F\u00f6rdernde Mitglieder k\u00f6nnen nat\u00fcrliche Personen und Organschaften (Vereine, Firmen) werden, die die Umsetzung der Ideen des Vereins durch finanzielle Zuwendungen erm\u00f6glichen wollen.<\/li>\n<li>Kooptierte Mitglieder k\u00f6nnen nat\u00fcrliche Personen werden, die sich durch bisheriges Wirken in Bereichen profiliert haben, die f\u00fcr das Arbeitsgebiet des Vereins von erheblicher Bedeutung sind oder durch aktive beratende T\u00e4tigkeit die Vereinszwecke mittragen wollen. Die Initiative geht vom Vorstand aus.<\/li>\n<li>Unter besonderen Umst\u00e4nden kann der Vorstand Ehrenmitglieder einstimmig ernennen. Sie sind als solche vom Mitgliedsbeitrag befreit, haben das Recht, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen, verf\u00fcgen aber \u00fcber kein Stimmrecht.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 6 ERWERB DER MITGLIEDSCHAFT<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Gr\u00fcnder des Vereins sind Mitglieder. Bei der Gr\u00fcndung haben sie die Art ihrer Mitgliedschaft (aktiv oder f\u00f6rdernd) festzulegen.<\/li>\n<li>Ein Antrag auf Aufnahme als aktives oder f\u00f6rderndes Mitglied ist schriftlich an den Vorstand des Vereins zu richten. Der Antrag hat neben Namen und Wohnsitz des Antragstellers auch die beabsichtigte Art der Mitgliedschaft zu enthalten.<\/li>\n<li>\u00dcber die Annahme des Antrages entscheidet der Vorstand. Eine eventuelle Ablehnung muss dem Antragsteller alsbald schriftlich mitgeteilt werden.<\/li>\n<li>Mit dem Antrag erkannt der Bewerber f\u00fcr den Fall seiner Aufnahme die Vereinssatzung in der jeweils g\u00fcltigen Form an.<\/li>\n<li>Bei einer ablehnenden Entscheidung \u00dcber die Aufnahme ist der Vorstand nicht zu einer Bekanntgabe der Ablehnungsgr\u00fcnde verpflichtet.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft beginnt im Falle der Annahme mit dem Datum des Eingangs des Antrages.<\/li>\n<\/ol>\n<div class=\"page\" title=\"Page 3\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p><strong>\u00a7 7 ERL\u00d6SCHEN DER MITGLIEDSCHAFT<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Mitgliedschaft erlischt durch:<br \/>\n&#8211; Freiwilligen Austritt des Mitgliedes<br \/>\n&#8211; Ausschluss von Seiten des Vereines<br \/>\n&#8211; Tod bei nat\u00fcrlichen Personen<\/li>\n<li>Ein freiwilliger Austritt steht jedem Mitglied zum Ende des Vereinsjahres frei. Eine\u00a0entsprechende K\u00fcndigung muss schriftlich an den Vorstand mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Vereinsjahres erkl\u00e4rt werden.<\/li>\n<li>Der Vorstand kann aus wichtigem Grund ein Mitglied aus dem Verein ausschie\u00dfen. Das Mitglied kann gegen den Ausschluss schriftlich Widerspruch einlegen, \u00dcber den die n\u00e4chste Mitgliederversammlung endg\u00fcltig entscheidet. Bis dahin ruhen die Rechte dieses Mitgliedes.<\/li>\n<li>Gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschluss des Vorstandes steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die Frist hierf\u00fcr betr\u00e4gt eine Monat ab Zugang des Ausschlie\u00dfungsbeschlusses. Ist dies der Fall, muss der Vorstand eine Mitgliederversammlung einberufen,<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 8 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Von den Mitgliedern wird ein Jahresmindestmitgliedsbeitrag erhoben. Die H\u00f6he des Beitrages wird von der Mitgliederversammlung beschlossen,<\/li>\n<li>Zus\u00e4tzliche Spenden der Mitglieder sind erw\u00fcnscht.<\/li>\n<li>F\u00fcr die entrichteten F\u00f6rderungen erh\u00e4lt das Mitglied eine Spendenbescheinigung,<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 9 DER VORSTAND<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Vorstand besteht aus<br \/>\n&#8211; dem Vorsitzenden, der zugleich Vorstand im Sinne von \u00a7 26 BGB ist<br \/>\n&#8211; dem Schriftf\u00fchrer, der den Vorsitzenden bei dessen Verhinderung oder Abwesenheit im Sinne von \u00a7 26 BGB vertritt<br \/>\n&#8211; dem Schatzmeister<br \/>\n&#8211; mindestens 1 Beisitzer, h\u00f6chstens 3 Beisitzer<\/li>\n<li>Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich. Er betreut die laufenden Aktivit\u00e4ten des Vereins.<\/li>\n<li>Erstattung von Auslagen f\u00fcr Porto, Telefon, Reisekosten etc. gem\u00e4\u00df Einzelnachweis aus der Vereinskasse erfordert die einstimmige Zustimmung des Vorstandes.<\/li>\n<li>Die Mitglieder des Vorstandes werden in jeder ordentlichen Mitglieder-Versammlung gew\u00e4hlt; ihre Amtszeit dauert bis zur n\u00e4chsten ordentlichen Mitgliederversammlung. Sollten Vorstandsmitglieder vorzeitig ausscheiden, regeln die verbleibenden Mitglieder erforderlichenfalls die Aufgabenverteilung intern bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung. Kommt eine solche Regelung nicht zustande, ist eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, welche die notwendigen Nachwahlen vornimmt. Die Amtszeit der nachgew\u00e4hlten Vorstandmitglieder endet mit der n\u00e4chsten ordentlichen Mitgliederversammlung.<\/li>\n<li>Der Vorstand tagt mindestens 1-mal pro Kalenderjahr. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn wenigstens die H\u00e4lfte seiner Mitglieder &#8211; einschlie\u00dflich des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters anwesend ist. Einfache Mehrheit entscheidet bei der Beschlussfassung. \u00dcber jede Vorstandssitzung fertigt der Schriftf\u00fchrer oder auf Ersuchen des Vorsitzenden ein anderes Mitglied eine Niederschrift an, die vom Vorsitzenden und dem Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/li>\n<\/ol>\n<div class=\"page\" title=\"Page 4\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p><strong>\u00a7 10 MITGLlEDERVERSAMMLUNG<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Sp\u00e4testens in jedem dritten Kalenderjahres findet eine Mitgliederversammlung statt. Sie wird in der Regel sechs Wochen vorher schriftlich vom Vorsitzenden einberufen. Es gilt das Datum des Poststempels. Die Tagesordnung muss folgende Punkte enthalten:<br \/>\n&#8211;\u00a0Rechenschaftsbericht des Vorstandes \u00fcber die T\u00e4tigkeit des Vereins seit der letzten Mitgliederversammlung;<br \/>\n&#8211;\u00a0Rechnungslegung des Schatzmeisters;<br \/>\n&#8211;\u00a0Bericht der Rechnungspr\u00fcfer;<br \/>\n&#8211;\u00a0Beschlussfassung \u00fcber die Entlastung des Vorstandes;<br \/>\n&#8211;\u00a0Wahlen;<br \/>\n&#8211;\u00a0Beratung \u00fcber Vorlagen des Vorstandes;<br \/>\n&#8211;\u00a0Beratung \u00fcber Antr\u00e4ge, die von wenigstens f\u00fcnf Mitgliedern sp\u00e4testens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden gestellt sind;<br \/>\n&#8211;\u00a0Mitteilungen, Anregungen, W\u00fcnsche.<br \/>\n\u00dcber nicht auf der Tagesordnung stehende Angelegenheiten darf nicht beraten und beschlossen werden, wenn mindestens ein Viertel der anwesenden Mitglieder widerspricht.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Stimmrecht haben alle anwesenden Mitglieder, die Ihren Beitrag einschlie\u00dflich der zuletzt f\u00e4lligen Zahlung entrichtet haben. Dies pr\u00fcft der Schatzmeister vor Eintritt in die Tagesordnung an Hand der Anwesenheitsliste und seiner Unterlagen. Einfache Stimmenmehrheit entscheidet bei der Beschlussfassung und bei Wahlen. Zu einem die Vereinssatzung \u00e4ndernden Beschluss bedarf es einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder. \u00a7 13 bleibt unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen finden im Falle der Notwendigkeit, wor\u00fcber der Vorstand entscheidet, oder auf schriftlichen Antrag von wenigstens f\u00fcnf Mitgliedern statt. Der Antrag muss einen begr\u00fcndeten Vorschlag f\u00fcr die Tagesordnung enthalten. Absatz 1, S\u00e4tze 2 und 4 gelten entsprechend.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden geleitet. F\u00fcr Wahlen zum Vorstand kann die Mitgliederversammlung ein Mitglied zum Versammlungsleiter bestimmen.<\/li>\n<li>\u00dcber jede Mitgliederversammlung fertigt der Schriftf\u00fchrer oder auf Ersuchen des Vorsitzenden ein anderes Vorstandsmitglied eine Niederschrift an, die vom Vorsitzenden und dem Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/li>\n<\/ol>\n<div class=\"page\" title=\"Page 5\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p><strong>\u00a7 11 FINANZWESEN<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Verein bringt die Mittel zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben vor allem durch die Beitr\u00e4ge seiner Mitglieder, durch zus\u00e4tzliche Spenden seiner Mitglieder oder Dritter und evtl. aus besonderen Leistungen des Vereins gegen\u00fcber Mitgliedern oder Dritten auf.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 12 SATZUNGS\u00c4NDERUNG<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Eine \u00c4nderung der Satzung ist nur durch die Mitgliederversammlung m\u00f6glich.<\/li>\n<li>Ein entsprechender Beschluss hat mit einer Mehrheit von 2\/3 der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder zu erfolgen. Er kann nur erfolgen, wenn wenigstens 1\/3 aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.<\/li>\n<li>Soweit vom Finanzamt im Hinblick auf die Gemeinn\u00fctzigkeit oder vom Amtsgericht im Hinblick auf die Eintragung des Vereins Ver\u00e4nderungen in der Satzung verlangt werden, k\u00f6nnen diese vom Vorstand beschlossen werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 13 AUFL\u00d6SUNG DES VEREINS<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Eine Auflosung des Vereins kann nur von einersatzungsgem\u00e4\u00df berufener Mitglieder- Versammlung mit einer Mehrheit von 80 % der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Die Mitgliederversammlung ist in diesem Fall nur dann beschlussf\u00e4hig, wenn wenigstens 75% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind bzw. ggf. ihre Stimmrechte in der vorgeschriebenen Form an die anderen anwesenden stimmberechtigten Mitglieder \u00fcbertragen haben.<\/li>\n<li>Ist eine Beschlussf\u00e4higkeit der einberufenen Mitgliederversammlung nicht gegeben, so muss erneut eine ordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden, die auch bei Unterschreiten der 75%-Anwesenheitsgrenze aller stimmberechtigten Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist.<\/li>\n<li>Nach Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbeg\u00fcnstigten Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Stiftung des \u00f6ffentlichen Rechts &#8222;Vereinigte Domstifter&#8220;\u00a0&#8211; Domplatz 16\/17, 06618 Naumburg\/Saale &#8211;\u00a0zur F\u00f6rderung von Kunst und Kultur, insbesondere der Stiftsbibliothek Zeitz. Ein entsprechender Beschluss ist vom Vorstand vorzubereiten, dem Finanzamt zur Einwilligung vorzulegen und muss dann in der Mitgliederversammlung zur Abstimmung gebracht werden.<\/li>\n<li>Von dieser \u00dcbertragung nicht betroffen ist der Bestand der Lutheriden- Bibliothek, die Eigentum der Lutheriden-Vereinigung e.V. ist und bleibt.<\/li>\n<\/ol>\n<div class=\"page\" title=\"Page 6\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p><strong>\u00a7 14 INKRAFTTRETEN, \u00dcBERGANGSVORSCHRIFT<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Diese Satzung tritt mit dem Tage der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung au\u00dfer Kraft.<\/li>\n<li>Der nach der bisherigen Satzung gew\u00e4hlte und beim Inkrafttreten dieser Satzung amtierende Vorstand bleibt bis zur n\u00e4chsten ordentlichen Mitgliederversammlung im Amt.<\/li>\n<\/ol>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 NAME UND SITZ Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;F\u00f6rderverein Lutheriden-Bibliothek e.V.&#8220;. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen. Sitz des Vereins und Gerichtsstand ist Zeitz. \u00a7 2 VEREINSZWECK Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung der Kunst und Kultur, verwirklicht insbesondere durch die a) Pflege des Bestandes der Lutheriden-Bibliothek, die Eigentum der Lutheriden-Vereinigung e.V. 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